Gewerbeanmeldung, -abmeldung und -ummeldung

Formulare und Informationen

Vor Beginn einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit ist aufgrund der Gewerbefreiheit in der Regel lediglich eine Anzeige des Gewerbes bei der Gemeinde erforderlich, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 14 Abs.1 S.1 GewO bzw. § 14 Abs. 3 GewO für die Aufstellung von Automaten).

Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion (z.B. Landwirtschaft), freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.

Anzeigepflichtig ist jede natürliche (z.B. auch OHG-Gesellschafter und Komplementäre) oder juristische (z.B. GmbH, AG) Person, die ein Gewerbe (Hauptniederlassung) beginnt sowie der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen oder den Gegenstand des Gewerbes maßgeblich verändern, müssen Sie das auch anzeigen.
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Bewachungsgewerbe, Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige außerdem eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

 

Fristen: Die Anzeige ist vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit erforderlich.

 

Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepaß (bei postalischer Anmeldung Kopie beilegen),ggf. Handelsregisterauszug,ggf. Vollmacht, bei Minderjährigen Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

 

Kosten: Eine Gewerbeanmeldung ist mit 30 Euro gebührenpflichtig, eine Gewerbeabmeldung mit 25 Euro und eine Gewerbeummeldung mit 15 Euro. Eine Gewerbebescheinigung kostet 15 Euro.

Die Gebühren können im Voraus überwiesen werden oder per Einzugsermächtigung entrichtet werden.

 

Die Formulare hierzu finden Sie bei uns unter der Rubrik Formulare / Gewerberecht.

 

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