Personalausweis / vorläufiger Ausweis

Personalausweis

 

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Jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, der der allgemeinen Meldepflicht unterliegt, ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen.
Durch die Begrenzung der Gültigkeit von Kinderreisepässen auf 12 Lebensjahre, ist es möglich, ab diesem Zeitpunkt bereits Personalausweise auszustellen. 

Die Ausstellung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises für minderjährige Personen unter 16 Jahren bedarf der schriftlichen Zustimmung (Zustimmungserklärung) beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Ein Erziehungsberechtigter/Sorgeberechtigter muss bei der Beantragung mit anwesend sein. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundeten Sorgeerklärungen vorzulegen.

Der Personalausweis ist unterschiedlich lange gültig.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist hierbei nicht möglich:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- vorläufiger Personalausweis 3 Monate

Die Produktionsdauer bei der Bundesdruckerei beläuft sich auf ca. 3 Wochen.
Sie werden bei Rücklauf des gefertigten Personalausweises von uns schriftlich benachrichtigt.
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist sofort möglich.
Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss zur Abholung Ihren alten Personalausweis mitbringen und sich selbst ausweisen können.
Die Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

Voraussetzungen
• Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz
• persönliche Beantragung bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch den Antragsteller
• Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig

Erforderliche Unterlagen
• aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45x35 mm in Hochformat
• bisheriger Ausweis (Pass oder Personalausweis, Kinderreisepass)
• gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde

Kosten
• Personalausweis für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 €
• vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
• Personalausweis für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 € 
Die jeweiligen Gebühren müssen bei der Beantragung entrichtet werden.

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de).

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