Für den gastronomischen Außer-Haus-Verkauf gilt ab 2023 eine Mehrwegangebotspflicht. Das heißt, To-go-Produkte müssen spätestens im kommenden Jahr auch in Mehrwegbehältern angeboten werden.

Mehrweggeschirr - Pflicht ab 2023

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Ab Januar 2023 tritt eine Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros und Cafés in Kraft. Nach dieser sind die Gastronom*innen verpflichtet, ihre To-Go-Produkte dem Kunden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Damit sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden.

 

Welche Pflichten gelten?

Informationen zur Umsetzung finden Sie auf der Seite des bayerischen Staatsministeriums.

 

Einen Leitfafen für die Umsetzung finden Sie hier.

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