Ab Januar 2023 tritt eine Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros und Cafés in Kraft. Nach dieser sind die Gastronom*innen verpflichtet, ihre To-Go-Produkte dem Kunden auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Damit sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden.
Welche Pflichten gelten?
Informationen zur Umsetzung finden Sie auf der Seite des bayerischen Staatsministeriums.
Einen Leitfafen für die Umsetzung finden Sie hier.